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Hier können Sie Ihre Angaben in die entsprechenden Felder einfügen. Bitte drucken Sie das ausgefüllte PDF aus und senden Sie dies unterschrieben an uns zurück.

Sollten Sie von wiederkehrenden Gebühren (Abonnementskosten) betroffen sein, könnte Ihnen zur Kündigung Ihres Abonnements die folgende Liste mit Kontaktmöglichkeiten zu den gängigsten Händlern weiterhelfen.

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Allgemeine Informationen zur Beanstandung einer Transaktion

Es gehört zu den Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Kartenprodukts, die Kartenabrechnung bei Erhalt umgehend zu prüfen und die Herausgeberin Swisscard AECS GmbH (nachfolgend «Herausgeberin» bzw. «wir»/«uns»), unverzüglich telefonisch zu informieren, falls Unstimmigkeiten betreffend den aufgelisteten Transaktionen bestehen. Bitte beachten Sie, dass andernfalls nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnung als von Ihnen genehmigt gilt.

Sofern Sie von der Herausgeberin ausdrücklich zur Einreichung dieses Beanstandungsformulars aufgefordert wurden, ist dieses innert zehn Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.

Grundsätzliches:

Waren und Dienstleistungen betreffende Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen müssen direkt mit dem Vertragspartner (Akzeptanzstelle) bereinigt werden. Nur in bestimmten Fällen ist ein Beanstandungsverfahren über die Herausgeberin überhaupt möglich. Für die unter Verwendung der Kreditkarte abgeschlossenen Geschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwortung ab.

Erst nachdem der Betrag auf dem Kartenkonto verbucht wurde, haben Sie als Karteninhaber die Möglichkeit, Transaktionen direkt bei uns zu beanstanden und eine Rückerstattung zu beantragen. Die erhaltene Kreditkartenrechnung ist dennoch im vollen Umfang zu bezahlen. Ansonsten fallen Zinsen und allenfalls Mahngebühren an. Bitte beachten Sie, dass wir keine Transaktionen blockieren oder stoppen können.

Die Beanstandung ist unverzüglich schriftlich einzureichen, spätestens jedoch innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum (Datum des Poststempels oder, falls vorgesehen, das Datum der elektronischen Übermittlung). Andernfalls gilt die Rechnung als von Ihnen genehmigt. Verwenden Sie dazu das nachfolgende Formular. Sobald wir im Besitz aller erforderlichen Dokumente sind und ein Rückbelastungsverfahren eingeleitet wurde, wird der beanstandete Betrag Ihrem Kartenkonto bis zur Klärung des Sachverhaltes provisorisch und valutagerecht gutgeschrieben.

Da im Abklärungsprozess diverse Instanzen involviert sind, kann sich die endgültige Klärung der Angelegenheit unter Umständen über einen längeren Zeitraum erstrecken. Sollte die Gegenpartei das Rückforderungsbegehren ablehnen, erhalten Sie die Stellungnahme sowie die dazugehörigen Unterlagen des Händlers zur Beurteilung der neuen Sachlage. Stellt sich heraus, dass die Beanstandung ungerechtfertigt war, dann wird das Kartenkonto wieder belastet. Wenn Sie allerdings keine weitere Nachricht von uns erhalten, bleibt die temporäre Gutschrift definitiv bestehen.

Im Rückbelastungsverfahren ist die Herausgeberin an die international geltenden Reglemente von American Express, Mastercard bzw. Visa gebunden. Deren Formvorschriften müssen eingehalten werden. Dazu gehört, je nach Beanstandungsgrund, zwingend das Einreichen von Beweismaterial. Der Entscheid über Gutheissung oder Ablehnung eines Rückforderungsbegehrens wird gemäss den Regeln von American Express, Mastercard bzw. Visa getroffen. Diesen Entscheid kann die Herausgeberin nicht beeinflussen.

Begriffserklärung:

Chargeback

Unter einem Chargeback versteht man generell eine Rückbelastung von Transaktionen. Eine in Rechnung gestellte Transaktion kann aus unterschiedlichen Gründen nicht gerechtfertigt sein.

Beispiele sind:
  • Mehrfachbelastung: Die Kartenkonto-Abrechnung weist dieselbe Transaktion mehrfach aus. Die Dienstleistung/Ware wurde jedoch nur einmal bezogen.
  • Fehler beim Händler (z.B. Betrag)

Sollte dies auf Sie zutreffen, dann lesen Sie bitte hier weiter und füllen Sie gegebenenfalls das nachfolgende Beanstandungsformular aus.

Betrügerische Transaktionen

Darunter versteht man Belastungen auf der Monatsrechnung, die durch unberechtigte Dritte vorgenommen wurden. Es liegt ein Kartenmissbrauch vor.

Typischerweise finden solche Transaktionen auf
  • verlorenen, gestohlenen und/oder gefälschten Karten oder
  • mit Kartendaten z.B. im Distanzgeschäft (Internet, Telefon, Fax usw.) statt.

Sollte dies auf Sie zutreffen, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich. Unter www.swisscard.ch/kontakt finden Sie die zu wählende SOS-Telefonnummer.

Bei ungerechtfertigten Beanstandungen und/oder bei unzutreffenden oder fehlenden Angaben im vorliegenden Formular oder im weiteren Beanstandungsverfahren, behalten wir uns das Recht vor, eine pauschale Aufwandentschädigung von CHF 80.– zu verrechnen.